Kommt die Kryptosteuer? So ist der aktuelle Stand.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Wenn du deine Coins länger als ein Jahr gehalten hast, sind deine Kryptogewinne derzeit weiterhin steuerfrei. Was passiert ist: Krypto- und Aktiengewinne sollen steuerlich gleichgestellt werden. Es gibt einen Referentenentwurf aus dem Finanzministerium, wonach Kryptogewinne künftig unabhängig von der Haltedauer steuerpflichtig wären.
  • Die geplante Regelung würde bedeuten, dass Kryptowährungen mit unterschiedlichen steuerlichen Konsequenzen behandelt werden – je nachdem, ob sie bis zum 31. Dezember 2026 oder später erworben wurden.
  • Beschlossen ist noch nichts. Das Gesetzgebungsverfahren ist noch am Anfang. Mehrheiten in Bundestag und Bundesrat stehen noch aus, Änderungen im laufenden Prozess sind noch möglich.

Erstmal durchatmen

Seit einigen Wochen kursieren Schlagzeilen, wie: „Finanzministerium will Kryptogewinne künftig besteuern“ oder „Kryptowerte sollen ab 2027 besteuert werden“. Wir verstehen, wenn dich das verunsichert.

Deshalb hier die wichtigste Botschaft vorweg: Sollte der aktuelle Referentenentwurf so beschlossen werden, würde sich für deine aktuellen Kryptobestände und alle Käufe bis 31. Dezember 2026 nichts ändern. Du würdest weiterhin nach der derzeit gültigen Haltefrist-Regel besteuert. Wir ordnen ein, was wirklich passiert ist, welche Hürden im Gesetzgebungsverfahren noch anstehen – und was wir bei BISON tun.

Was bedeutet der Referentenentwurf?

In dem Referentenentwurf ist vorgesehen, Kryptowährungen steuerlich den Einkünften aus Kapitalvermögen zuzuordnen – so wie es bei Aktien oder ETFs bereits der Fall ist.

Konkret würde das bedeuten:

  • Die Steuerfreiheit nach einem Jahr entfällt für ab dem 1. Januar 2027 erworbene Coins.
  • Auf Gewinne fällt pauschal 25 % Kapitalertragsteuer plus Soli (ggfs. noch Kirchensteuer) an – egal, wie lange du gehalten hast.
  • Geplanter Starttermin: 1. Januar 2027.

Was gilt bisher? Kryptowährungen sind steuerrechtlich „andere Wirtschaftsgüter“ und damit in derselben Kategorie wie Gold, Fremdwährungen oder Sammlerstücke. Diese Einordnung ist die rechtliche Grundlage für die Haltefrist.

Wie weit sind wir vom fertigen Gesetz entfernt?

Das Finanzministerium hat einen Referentenentwurf veröffentlicht. Das Gesetzgebungsverfahren beginnt offiziell erst nach dem Kabinettsbeschluss der Regierung, wenn der Gesetzentwurf in Bundestag und Bundesrat eingebracht wird. Wir stehen erst am Anfang des Prozesses.

Was noch passieren muss:

SchrittStatus
Referentenentwurf des Finanzministeriums (Arbeitstitel: Kryptosteuergesetz)✅️ Offiziell veröffentlicht
Kabinettsbeschluss der Bundesregierung ❌ Steht aus
Abstimmung im Bundestag❌ Steht aus
Abstimmung im Bundesrat❌ Steht aus

Eine Mehrheit im Bundestag ist keineswegs sicher: Die CDU/CSU-Fraktion hat sich in der Vergangenheit wiederholt gegen eine Abschaffung der Haltefrist positioniert. Die Unionsfraktion argumentierte zuletzt, dass eine Abschaffung der Haltefrist keine Gerechtigkeitslücken schließe, sondern neue aufreiße. Wieso sollten Kryptowährungen anders besteuert werden als Gold oder Fremdwährungen? Ob die Union dem Vorhaben des Koalitionspartners SPD am Ende trotzdem zustimmt, ist offen.

Außerdem: Der Gesetzentwurf ist zustimmungspflichtig. Das bedeutet, dass ihm der Bundesrat zustimmen muss. Auch hier sind die Mehrheiten aktuell nicht gesichert.

Letztlich ist der Ausgang des Gesetzgebungsverfahrens noch als völlig offen zu werten.

Was heißt das konkret für dich?

Kurzfassung: Du musst jetzt nichts tun. Aber es gibt Themen, die du im Blick behalten solltest:

  • Bestandsschutz: Für Coins, die bis zum 31. Dezember 2026 erworben wurden, soll sich nichts ändern. Dem Referentenentwurf zufolge gälte für sie weiterhin die aktuelle Regelung, der Haltefrist von zwölf Monaten.
  • Inkrafttreten: Das Gesetz soll am 1. Januar 2027 in Kraft treten.

Wie wir dazu stehen

Wir stehen einer Neuregelung in der Besteuerungssystematik bei Kryptowerten weiterhin ablehnend gegenüber. Die bestehende Haltefristregelung ist rechtssicher, unbürokratisch und fördert langfristiges Investieren bei Privatanlegern. Wir sind überzeugt, ihre Abschaffung brächte keinen echten Gewinn für den Staatshaushalt, dafür aber erhebliche Bürokratiekosten für Anleger und Kryptowertedienstleister.

Sollte der Gesetzgeber eine Änderung in der Kryptobesteuerung weiter anstreben, setzen wir uns für Rahmenbedingungen ein, die unseren Kundinnen und Kunden dienen, damit Kryptowährungen auch unter neuer Gesetzgebung einfach handelbar bleiben. Wir halten dich zu dem Thema weiterhin auf dem Laufenden.

Was wir bei BISON jetzt tun

  • Wir informieren dich, sobald es neue, belastbare Entwicklungen gibt – ohne Spekulation, ohne Alarmismus.
  • Wir arbeiten weiter an Tools und Services, die dir helfen, den Überblick über dein Portfolio und deine steuerliche Situation zu behalten. Schon heute zeigt dir der Haltefrist-Tracker an, welche deiner Kryptowährungen du bereits länger als ein Jahr gehalten hat und bei welchen diese Haltedauer noch nicht erreicht ist.
  • Wir machen dir das Steuerthema schon jetzt einfach. Mit unserem Info-Report und dem Steuer-Report mit Blockpit hast du in der BISON App alles, um deine Transaktionen strukturiert aufzubereiten. Unabhängig davon, wie sich die Gesetzeslage entwickelt.

Bleib informiert

Dieses Thema wird uns noch Monate begleiten. Wir bei BISON werden aber dafür sorgen, dass Krypto mit oder ohne Haltefrist einfach bleibt. Damit du in Zukunft nichts verpasst: Aktiviere Benachrichtigungen in den Einstellungen der BISON App und wir melden uns, wenn es etwas Neues gibt.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung dar.
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