Was ist MiCA? Definition und Erklärung der EU-Krypto-Verordnung

Das Wesentliche in Kürze

  • MiCA steht für „Markets in Crypto-Assets“ und ist die erste EU-weite Verordnung für Regelungen rund um Kryptowerte.
  • Sie definiert, wie Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen in der EU zugelassen, beaufsichtigt und kontrolliert werden.
  • Diese klaren Regeln fördern die Transparenz und Sicherheit im Kryptomarkt, was das Vertrauen auf Seiten der Verbraucher stärken soll.
  • Seit Juni 2024 gelten die Vorschriften für Stablecoins, seit Ende Dezember 2024 gilt die MiCA-Verordnung auch für alle Kryptowerte-Dienstleister.

Definition: Was ist die MiCA-Verordnung?

Die MiCA-Verordnung – oft auch MiCAR genannt, die Abkürzung steht für „Markets in Crypto-Assets Regulation“ – ist die erste umfassende Verordnung auf europäischer Ebene, die einheitliche Regeln und damit einen klaren Rechtsrahmen für Emittenten und Kryptowerte-Dienstleister setzt.

Zudem sorgt die MiCA-Verordnung auch für die Gewährleistung des Anlegerschutzes. Denn: Private wie institutionelle Investoren profitieren gleichzeitig von der Rechtssicherheit, die diese Verordnung mit sich bringt – durch mehr Transparenz und Sicherheit soll das Vertrauen in den Kryptomarkt gestärkt werden.

 

Seit wann gilt MiCA?

Die MiCA-Verordnung ist am 29. Juni 2023 offiziell in Kraft getreten. Die Vorschriften greifen jedoch gestaffelt: Seit Juni 2024 gilt MiCA für Stablecoins und seit Dezember 2024 auch für Kryptowerte-Dienstleister.

 

Was genau regelt die MiCA-Verordnung?

Die MiCA legt europaweit einen einheitlichen Rechtsrahmen für den Handel, die Ausgabe und das Angebot von Kryptowerte-Dienstleistungen fest. Dazu zählen Vorgaben für die Zulassung, Aufsicht und Transparenz von Unternehmen, die Dienstleistungen auf dem Markt anbieten. </pDie Verordnung betrifft vor allem:

  • Emittenten von Kryptowerten (etwa Circle für EURC)
  • Kryptowerte-Dienstleister (Anbieter wie BISON* oder Verwahrer wie Boerse Stuttgart Digital Custody)

In erster Linie bringt die MiCA-Verordnung weitreichende Informations- und Genehmigungspflichten für diese beiden Marktakteure mit sich. Zudem definiert sie den Begriff „Kryptowert“ dreiteilig:

  • E-Geld-Token (bilden Anspruch auf ein gesetzliches Zahlungsmittel ab)
  • Vermögenswertreferenzierte Token (sind an den Wert eines oder mehrerer Vermögenswerte gekoppelt)
  • Alle andere Kryptowerte inkl. Utility-Token (gewähren Zugriff auf Dienste oder Dienstleistungen innerhalb eines Krypto-Ökosystems)

Aufsichtsbehörden wie die BaFin in Deutschland oder die ESMA auf europäischer Ebene kontrollieren die Einhaltung der Verordnung.

 

Was bedeutet MiCA im Bereich Krypto und für Plattformen wie BISON?

Für Plattformen wie BISON schafft MiCA klare, einheitliche Leitplanken – und damit mehr regulatorische Sicherheit für alle Beteiligten. Anbieter müssen eine Zulassung als Kryptowerte-Dienstleister beantragen und verschiedene Anforderungen erfüllen, etwa zur Trennung von Kunden-Kryptowerten vom eigenen Bestand, zum Anlegerschutz sowie zum Schutz vor Marktmanipulation.

Dank dieser Lizenzierungspflicht erhalten Nutzer eine bessere Übersicht, welche Anbieter im Kryptomarkt reguliert und vertrauenswürdig sind.

 

Was ist die 1.000-Euro-Grenze im Zusammenhang mit MiCA?

Die 1.000-Euro-Grenze ist ein viel diskutierter Punkt rund um MiCA und die Transfer-of-Funds-Verordnung (TFR), die parallel eingeführt wurde. Sie bezieht sich auf eine Ausnahme von bestimmten Sorgfaltspflichten bei Transfers von Kryptowerten und greift, wenn Kryptowerte – etwa Bitcoin oder Ethereum – von oder zu einer selbst-gehosteten Wallet übertragen werden. Ab einem Betrag von 1.000 Euro müssen Anbieter sicherstellen, dass die Wallet unter Kontrolle des Nutzers steht und ihm auch wirklich gehört.

Wichtig zu wissen: Diese Grenze ist keine Auszahlungs- oder Nutzungssperre – sie löst lediglich erweiterte Prüfpflichten aus.

* Der regulatorische Betreiber von BISON ist die EUWAX AG.

Quellen

BaFin. „Europäische MiCA-Verordnung: Regel-Fundament für Kryptowerte“. Online verfügbar unter: https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Fachartikel/2023/fa_bj_2305_Mica.html, zuletzt aufgerufen am 15.04.2025.
Europäische Union. „Europäische Verordnung über Kryptowerte“. Online verfügbar unter: https://eur-lex.europa.eu/DE/legal-content/summary/european-crypto-assets-regulation-mica.html, zuletzt aufgerufen am 15.04.2025.

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