DAC 8 erklärt

DAC8 erklärt. Was sich 2026 für Kryptowährungen ändert

Seit dem 1.1.2026 ist die EU-Richtlinie DAC8 in Kraft und verändert die steuerliche Behandlung von Kryptowährungen. In Deutschland wird DAC8 durch das Kryptowerte-Steuertransparenz-Gesetz (KstTG) in nationales Recht überführt.
Mit der neuen Richtlinie teilen seit Anfang dieses Jahres Behörden innerhalb der Europäischen Union steuerrelevante Daten zu Krypto-Transaktionen direkt miteinander. Damit sollen Einkünfte korrekt erfasst und steuerlich eingeordnet werden. DAC8 ist somit ein entscheidender Schritt hin zu mehr Rechtssicherheit und Vertrauen.

  • Das Ziel von DAC8 ist die weitere Verbesserung der Steuertransparenz in der EU. Steuerbehörden sollen Einkünfte aus Kryptowährungen besser nachvollziehen können.
  • DAC8 schreibt vor, dass Anbieter von regulierten Krypto-Trading-Plattformen wie BISON die Daten von Nutzern im Rahmen ihrer Meldepflichten an die Finanzbehörden melden müssen. Du als Nutzer selbst bist nicht direkt meldepflichtig. Die Meldung von Nutzerdaten erfolgt automatisch an die zuständigen Stellen innerhalb der EU.
  • Damit die Meldung durch BISON korrekt erfolgen kann, müssen bestehende BISON-Nutzer in ihrem Konto ihre Stammdaten stets aktuell halten und bis spätestens 31.12.2026 alle ihreSteuer-IDs im Nutzerkonto hinterlegen. Der Handel mit Kryptowährungen ist selbstverständlich bis zu diesem Zeitpunkt für BISON-Nutzer uneingeschränkt möglich.
  • Neue BISON-Nutzer können erst handeln, nachdem sie nach Abschluss ihres Onboarding-Prozesses ihre Steuer-IDs im Konto hinterlegt haben. Ohne Angabe der Steuer-IDs ist der Handel als Neukunde nicht möglich.

Was bedeutet DAC8 für Krypto-Anleger?

DAC8 ist eine EU-Richtlinie. Bereits bisher tauschen EU-Steuerbehörden im Rahmen des automatischen Informationsaustauschs (AEOI) standardisiert Daten zu Bankkonten und Finanzanlagen aus. Seit 1.1.2026 werden auch Transaktionen mit Kryptowährungen erfasst. Diese waren bisher für Steuerbehörden teilweise schwierig nachvollziehbar. Daher sind Dienstleister wie BISON nun verpflichtet, bestimmte Daten über Krypto-Anleger und deren Transaktionen zu sammeln, zu verifizieren und an die Behörden zu melden. Aus Sicht der Anleger ist wichtig zu betonen: DAC8 bedeutet keine erhöhte Besteuerung per se, sondern mehr Transparenz und Klarheit.

Ab wann gilt DAC8 in Deutschland?

DAC8 trat EU-weit am 1. Januar 2026 in Kraft.  DAC8 gilt nicht rückwirkend: Die neuen Meldepflichten betreffen grundsätzlich nur Transaktionen ab dem 1. Januar 2026. Die erste Meldung erfolgt im Jahr 2027 für das Steuerjahr 2026. DAC8 bringt auch keine zusätzliche Steuerlast für Anleger.

Tipp
Achtung: Steuerbehörden können auch weiterhin ältere Daten anfordern. Somit können frühere Krypto-Transaktionen weiterhin als steuerlich relevant gelten und müssen gegebenenfalls nachgemeldet werden. Die vollständige Übersicht über alle deine Transaktionen bei BISON findest du im Info-Report. Den Report kannst du jederzeit unter "Konto" -> "Reports" -> “Info-Report Krypto” abrufen.

Welche Daten werden im Rahmen von DAC8 gemeldet?

Die von DAC8 gesetzlich vorgeschriebene Meldung übernimmt BISON für dich. Folgende Daten werden gemeldet:

  • Persönliche Stammdaten (z. B. Name, Anschrift, Steuer-IDs, Geburtsdatum)
  • Steuerliche Ansässigkeiten
  • Krypto-Transaktionen (z. B. Käufe, Verkäufe) 
  • Erzielte Erlöse aus Krypto-Transaktionen
  • Wallet-Adressen, soweit erforderlich. Reine Self-Custody-Wallets sind aktuell nicht meldepflichtig, solange sie isoliert bleiben. Meldepflichtige Daten entstehen erst, wenn tatsächlich Transaktionen zwischen der Self-Custody-Wallet und BISON stattfinden.

Es werden von BISON keine Daten übermittelt, die nicht gesetzlich vorgeschrieben sind.

Was muss ich im Rahmen von DAC8 tun?

Für dich als BISON Nutzer gilt:

  • Deine persönlichen Stammdaten müssen in deinem BISON-Konto unter „Konto“ -> „Profil“ aktuell gehalten werden.
  • Bis spätestens 31.12.2026 musst du deine Steuer-ID oder Steuer-IDs unter “Steuerinformationen” -> “Steuer-ID” hinterlegen.

Deine deutsche Steuer-ID ist eine 11-stellige Nummer auf deinem Einkommensteuerbescheid oder der Lohnsteuerbescheinigung. Bist du in mehreren Ländern steuerpflichtig, musst du alle deine Steuer-IDs angeben.

Was passiert, wenn ich meine Steuer-ID nicht auf BISON hinterlege?

BISON wird dich rechtzeitig daran erinnern, deine Steuer-ID vor 31.12.2026 zu hinterlegen. Als regulierte Krypto-Plattform in Deutschland muss BISON gesetzlich Kunden- und Transaktionsdaten an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) melden und kann ohne deine Steuer-ID seine gesetzlichen Pflichten im Rahmen von DAC8 nicht vollständig erfüllen.

DAC8 gilt für alle regulierten Krypto-Börsen, Broker und Verwahrdienstleister innerhalb der EU – und auch für Anbieter außerhalb der EU mit Kunden in der EU. Hinterlegt ein Nutzer seine Steuer-ID dauerhaft nicht, kann BISON den Zugang des betroffenen Nutzers bis zur Hinterlegung vorübergehend einschränken.

Werden mit DAC8 meine Steuern automatisch gezahlt?

Nein. DAC8 regelt nur die Meldung steuerrelevanter Daten. Deine Steuern werden nicht automatisch abgezogen. Die Verantwortung für die Versteuerung deiner Kryptos bleibt nach wie vor bei dir als Nutzer. Weitere Informationen finden sich in Fragen und Antworten zum Thema DAC8  sowie unseren FAQ. Bei spezifischen Fragen zu Steuern solltest du dich an einen Steuer- oder Rechtsberater wenden.

Die Richtlinie DAC8 bringt mehr Klarheit, Transparenz und Fairness für Krypto-Anleger.  Setzt man auf regulierte Anbieter und dokumentiert seine Daten und Transaktionen transparent, profitiert man von einem sicheren Umfeld und vermeidet unangenehme Überraschungen. DAC8 stellt dahingehend einen wichtigen Schritt für die Mainstream-Akzeptanz von Kryptowährungen dar.

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