BISON AGB Update

Informationen bezüglich AGB-Änderungen bei BISON

Wir haben am 18. September 2023 unsere BISON-AGB aktualisiert. Dazu haben uns einige Fragen erreicht, die wir dir im Folgenden gerne beantworten:  

Video: Richy und Mirco von Bitcoin2Go sprechen über das AGB Update (26.9)

Was ist Staking?

Neben Proof-of-Work (PoW), auf dem z.B. Bitcoin oder Litecoin basieren, ist Proof-of-Stake (PoS) ein alternativer Mechanismus zur Konsensfindung einer Blockchain. Als zweitgrößtes Blockchain-Protokoll nutzt u.a. Ethereum dieses Konsensverfahren sowie z.B. auch Solana, Polkadot oder Cardano.

 

Die Teilnahme am Staking unterstützt die Konsensfindung und trägt zur Absicherung der Netzwerkstabilität bei. Kryptowerte werden dafür hinterlegt und vorübergehend für Transaktionen blockiert. Im Gegenzug werden vom Ethereum-Netzwerk Rewards (Belohnungen) ausgeschüttet.

Was ist der Unterschied zwischen Staking und Lending?

Anders als beim Lending werden beim Staking Kryptowerte nicht an eine dritte Partei weitergegeben oder verliehen.

 

Beim Staking mit BISON bleiben deine Coins in unserer Verwahrung. Sie werden lediglich zur Absicherung des Netzwerkes durch die Teilnahme am Konsensmechanismus hinterlegt.

Kommt Staking auf BISON?

Wir planen, BISON-Kunden im ersten Halbjahr 2024 Staking anzubieten.

Warum gibt es dazu aktuell AGB-Änderungen?

Wir haben mit dem Aufbau unserer Staking-Infrastruktur gestartet, um unseren Kunden später die Teilnahme am Staking zu ermöglichen. Um einen rechtssicheren Aufbau zu gewährleisten, ist deine Zustimmung erforderlich.

Wie viel ETH muss ein Kunde mindestens besitzen, um am Staking teilzunehmen?

Der Mindestbetrag für die Teilnahme am Staking wird durch das Blockchain-Protokoll festgelegt, so benötigst du normalerweise z.B. mindestens 32 ETH, um am Ethereum-Staking teilnehmen zu können. Du wirst mit BISON aber künftig bereits mit deutlich kleineren Beträgen am Staking teilnehmen können. Das hierfür erforderliche technische Set-up bauen wir gerade auf.

Muss ich den AGB-Änderungen zustimmen?

Du bist nicht verpflichtet, dem AGB-Update zuzustimmen, um BISON weiterhin nutzen zu können. Du kannst einfach auf Schließen des Pop-ups klicken und dich wie gewohnt in deinen BISON Account einloggen.

 

Für Neukunden gilt immer die aktuelle Version der AGB. Möchtest du am künftigen Staking-Angebot von BISON teilnehmen, musst du die AGB akzeptieren. Dies kann aber auch zu einem späteren Zeitpunkt passieren.

Was macht ihr mit den Staking Rewards?

Um unseren Kunden zukünftig ein sicheres, zuverlässiges und nutzerfreundliches Produkt anbieten zu können, entwickeln wir gerade eine technische Möglichkeit, um Eintrittshürden, wie beispielsweise den Einsatz von mindestens 32 ETH für die Teilnahme am Staking pro User, zu überwinden. Die Aufbauphase ermöglicht es uns, künftig unseren Kunden Zugang zu einem attraktiven Staking-Produkt zu bieten. Wir verwenden die Rewards, um den Aufbau der Staking-Infrastruktur zu ermöglichen. So wird es bei BISON im Gegensatz zu einigen anderen Anbietern keine Wartefrist für die Teilnahme an Staking geben, sondern Kunden können sofort und bereits mit kleinen Beträgen am Staking teilnehmen.

Was passiert mit meinen Assets, wenn ich den AGB zustimme?

Für dich ändert sich erst einmal nichts an deiner Nutzung von BISON. Wir verwahren weiterhin deine Assets treuhänderisch.

 

Sofern du in der BISON App bzw. in der Webanwendung deine ausdrückliche Zustimmung erteilt hast, können wir die für dich in Verwahrung genommenen ETH zum Staking verwenden.

Welche Kryptwährungen wird das Staking-Angebot auf BISON umfassen?

Wir werden Staking für ETH anbieten. Weitere Möglichkeiten mit anderen PoS Protokollen werden zu gegebener Zeit evaluiert.

Für wen wird Staking auf BISON perspektivisch verfügbar sein?

Im ersten Schritt wird Staking mit ETH für Kunden in Deutschland verfügbar sein.

Wie lange dauert es, bis man mit Staking Rewards verdient?

Normalerweise ist die Generierung von Rewards mit einer initialen Wartedauer verknüpft, die durch das Blockchain-Protokoll festgelegt wird. Du wirst mit BISON aber künftig bereits ohne mehrtägige Wartedauer am Staking teilnehmen und Rewards generieren können. Das hierfür erforderliche technische Set-up bauen wir gerade auf.

Wird das Staking-Angebot auf BISON versichert sein?

Ja, dazu haben wir bei der Munich RE eine Versicherung abgeschlossen, die Kunden und ihre Kryptowerte vor Slashing Risiken schützt. Für den sehr unwahrscheinlichen Fall eines Slashings verpflichten wir uns, das Risiko vollständig zu übernehmen.

Hat die Zustimmung der AGB derzeit steuerliche Auswirkungen für mich?

Nein, solange du nicht aktiv am Staking teilnimmst, generierst du keine zu versteuernden Einnahmen.

Du hast weitere Fragen?

Für weitere Fragen wende dich bitte an unseren Support via [email protected]