Rechtliche Vorbemerkung: Bei den folgenden Informationen handelt es sich nicht um eine steuerliche Beratung gemäß Steuerberatungsgesetz. Vielmehr werden Informationen allgemeiner Natur bereitgestellt, die fehlerhaft oder veraltet sein können oder nicht auf jeden individuellen Steuerfall anwendbar sind. In jedem Fall solltest du dich von einem Steuer- oder Rechtsberater hinsichtlich deiner persönlichen steuerlichen Situation, insbesondere zu den Besonderheiten deines Herkunftslandes beraten lassen. Diese Informationen ersetzen keine Steuer- oder Rechtsberatung.
Das Finanzamt hat auch beim Thema Bitcoin & Co. ein Wörtchen mitzureden. Denn prinzipiell unterliegen Gewinne aus dem Handel mit Kryptowährungen der Steuerpflicht. Das gilt für Unternehmen, die Kryptowährungen kaufen und verkaufen, ebenso wie für Privatleute. Um den Nutzern die Abrechnung mit dem Finanzamt zu erleichtern, stellt BISON einen jährlichen Info-Report zur Verfügung, in dem alle Handelsaktivitäten dokumentiert sind.
Wer mit Bitcoin handelt, unterliegt der Steuerpflicht - mit wichtigen Ausnahmen
Steuern sind prinzipiell auf alle privaten Einnahmen zu entrichten. Dazu zählen eben auch Gewinne, die man mit dem dem Kauf und dem Verkauf von Kryptowährungen erzielt werden. Wer Bitcoin und andere Coins kauft und verkauft, muss sich also Gedanken über seine Steuerpflicht machen. Jeder Steuerbürger ist verpflichtet, bei seiner Steuererklärung proaktiv entsprechende wahrheitsgemäße Angaben zu machen.
Was sind Kryptowährungen für den Staat?
Laut offizieller Definition handelt es sich bei Kryptowerten um „digitale Darstellungen eines Wertes, der von keiner Zentralbank oder öffentlichen Stelle emittiert wurde oder garantiert wird und nicht den gesetzlichen Status einer Währung oder von Geld besitzt, aber von natürlichen oder juristischen Personen aufgrund einer Vereinbarung oder tatsächlichen Übung als Tausch- oder Zahlungsmittel akzeptiert wird oder Anlagezwecken dient und der auf elektronischem Wege übertragen, gespeichert und gehandelt werden kann.“ [§1.11.10 Kreditwesengesetz]
Kryptowährungen sind also für den Staat keine Aktien oder normale Geldwährungen, sondern Dinge, die man kauft und verkauft – wie Briefmarken, Modelleisenbahnen oder Gold – mit einem wichtigen Unterschied: Kryptowährungen sind eben „digitale Darstellungen eines Wertes“. Der Staat erkennt also an, dass diese physikalisch nicht anfassbaren „Dinge“ einen Wert haben. Vielleicht kann man es vergleichen mit Software: PC-Programme lassen sich auch nicht anfassen, haben aber einen Wert. Man muss etwas dafür bezahlen, um sie zu nutzen.
Das Finanzamt besteuert Gewinne aus Krypto-Geschäften
Im Prinzip geht der Staat also davon aus, dass es sich bei Kryptowährungen um digitale Werte handelt, die auf einer privatrechtlichen Vereinbarung beruhen. Diese Vereinbarung besteht in einer konkreten Transaktion, wenn also zwischen zwei Parteien ein Handel von FIAT-Geld, wie z.B. dem Euro, gegen Kryptowährungen stattfindet bzw. umgekehrt. Steuerrechtlich relevant sind die Ausgaben und die Einnahmen in Euro, die bei einem solchen Geschäft bewegt werden. Diese sind gegeneinander aufzurechnen: Die Ausgaben werden von den Einnahmen abgezogen. Als Ergebnis steht dann am Jahresende ein Gewinn oder ein Verlust in Euro. Gewinne sind zu versteuern, während Verluste (z.B. Gebühren für die Transaktionen etc) steuermindernd geltend gemacht werden können.
Private Bitcoin-Investoren werden steuerlich bevorzugt
Steuerpflichtig sind Privatleute, die aus dem Handel mit Bitcoin & Co Gewinne erzielt haben, aktuell nur dann, wenn sie die erworbenen Kryptowährungen kürzer als 12 Monate halten. Wer also jeden Tag in der BISON App mit den aktuell 5 Kryptowährungen handelt und dabei Gewinne erzielt, der muss diese dem Finanzamt bei seiner Einkommenssteuererklärung angeben. Allerdings zeigt sich der Staat bei kleinen Beträgen großzügig: Es gilt eine steuerfreie Freigrenze von 600 Euro. Wer diese nicht überschreitet, muss keine Steuern abführen. Diese Freigrenze gilt jedoch für sämtliche private Veräußerungsgeschäfte. Eine detailliertere Auskunft kann dir ein Steuerberater geben. Die Höhe der Steuer an sich ist abhängig von dem Steuersatz, den man auf sein sonstiges Einkommen zahlt. Wer 10 % Einkommensteuer zahlt, muss 10 % auf die Gewinne mit seinen Kryptogeschäften zahlen. Wenn der Einkommensteuersatz 20 % beträgt, müssen auch 20 % auf Kryptogewinne abgeführt werden.
Allerdings können auch Verluste aus Kryptogeschäften steuermindernd wirken. Die Gewinne/Verluste aus Kryptogeschäften werden wie Gewinne/Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften behandelt. Folglich können Verluste aus Kryptogeschäften mit den realisierten Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften (z.B.: Gold, Schmuckstücke, Gemälde und auch Kryptos) verrechnet werden. Beispiel: Du hast beim Verkauf von Bitcoin 1.000 Euro Gewinn gemacht und beim Verkauf von Ethereum 500 Euro Verlust. Hier sind nur noch 500 Euro Gewinn zu versteuern.
Wem das beim ersten Lesen dann doch zu kompliziert ist, dem empfehlen wir in jedem Fall eine Beratung durch einen Steuerberater.
Übrigens: Die Regel, dass Gewinne aus Kryptogeschäften dann steuerfrei sind, wenn die Coins länger als 12 Monaten gehalten wurden, bevor man sie verkauft, ist wesentlich großzügiger als bei Aktien. Auf Gewinne aus Aktiengeschäften muss man inzwischen immer 25 % Steuern zahlen, egal wie lange man die Aktien bereits besitzt. Ausgenommen sind nur Aktienkäufe vor 2009.
Beim Thema Bitcoin und Steuern ist zu beachten:
- Wer Kryptowährungen kauft und diese länger als 12 Monate behält, ohne etwas daran zu ändern, der muss die Gewinne aus einem späteren Verkauf nicht versteuern. Ratsam ist auch in diesem Fall die Dokumentation dieser Abläufe. Evtl. fragt das Finanzamt nach Nachweisen.
- Wer innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten mit Kryptowährungen handelt und damit Gewinne erzielt, muss diese bei der Steuererklärung angeben.
- Wer innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten mit Kryptowährungen handelt und damit Verluste macht, der sollte diese bei der Steuererklärung angeben.
Der BISON Info-Report
Um Nutzern eine aufwändige Dokumentation ihrer Handelsaktivitäten abzunehmen, hat BISON den Info-Report entwickelt. Darin werden alle Käufe und Verkäufe eines kompletten Kalenderjahres dokumentiert. Dieser Info-Report wird in der App angefordert und als PDF-Download per Mail verschickt und zwar im Laufe des ersten Quartal des folgenden Jahres.
Bitte beachte jedoch, dass dieser Info-Report rechtlich nicht bindend ist. Die finale Prüfung und Angabe bei deiner Steuererklärung obliegt dir. Bei spezifischen Fragen zu deinen Steuern solltest du dich an einen Steuerberater wenden.
First-In-First-Out
Bei der Dokumentation der Handelsaktivitäten im BISON Info-Report gilt die Regel des First-In-First-Out. Das bedeutet: Die Bestände, deren Kaufdatum am längsten zurückliegen, werden auch als erste wieder verkauft. Ein Beispiel kann das verdeutlichen.
- 15. Januar 2019: Ein Anleger erwirbt 1 BTC.
- 15. Juli 2019: Der Anleger kauft erneut 1 BTC.
- Er besitzt also nun insgesamt 2 BTC.
- 20. Februar 2020: Der Anleger verkauft 1,5 BTC.
- Steuerlich wird wegen der 12-Monate-Halte-Regel nur der kürzer gehaltene Anteil einbezogen, also 0,5 BTC. Die restlichen 1 BTC hat er ja länger als 12 Monate gehalten. Das Finanzamt geht eben davon aus, dass er die als erstes gekauften BTC auch als erstes wieder verkauft.
- Außerdem muss natürlich nur der Gewinn aus diesen Geschäften versteuert werden, also der Betrag, die sich ergibt, wenn man vom erzielten Verkaufspreis den seinerzeit bezahlten Kaufpreis und die dabei entstandenen Kosten (Gebühren usw.) abzieht.Auch hier eine theoretische Rechnung auf der Basis des obigen Beispiels.
- Der erste 1 BTC hat 100 Euro gekostet.
- Der zweite 1 BTC hat 200 Euro gekostet.
- Die 1,5 BTC wurden für 300 Euro verkauft.
- Ausgaben sind also gewesen
- 100 Euro (der komplette 1. Kauf)
- 100 Euro (die Hälfte des 2. Kaufs)
- In Summe betragen die Ausgaben also 200 Euro.
- Nach Abzug der Kosten bleiben von den 300 Euro Verkaufserlös ein Gewinn von 100 Euro. Diese 100 Euro müssen versteuert werden.
Fazit: Der Info-Report erleichtert die Steuererklärung
Um eventuell aufkommende Missverständnisse auszuräumen: BISON übermittelt keine Informationen über die Bestände oder Aktivitäten von BISON-Nutzern an die Steuerbehörden. Dies kann nur auf Grund staatsanwaltlicher Ermittlungen eingefordert werden. Der Info-Report, der dem Nutzer in der App zur Verfügung steht, ist also nur für die persönliche Nutzung gedacht. Damit erleichtern wir die Dokumentation der vorgenommenen Transaktionen. Das ist natürlich insbesondere bei vielen Vorgängen äußerst hilfreich: Du kannst einfach handeln und und musst nicht alles festhalten. Mit diesem Info-Report kannst du deine Krypto-Aktivitäten in der Steuererklärung belegen und damit deiner Pflicht nachkommen.