Das Wesentliche in Kürze
Die MiCA-Verordnung – oft auch MiCAR genannt, die Abkürzung steht für „Markets in Crypto-Assets Regulation“ – ist die erste umfassende Verordnung auf europäischer Ebene, die einheitliche Regeln und damit einen klaren Rechtsrahmen für Emittenten und Kryptowerte-Dienstleister setzt.
Zudem sorgt die MiCA-Verordnung auch für die Gewährleistung des Anlegerschutzes. Denn: Private wie institutionelle Investoren profitieren gleichzeitig von der Rechtssicherheit, die diese Verordnung mit sich bringt – durch mehr Transparenz und Sicherheit soll das Vertrauen in den Kryptomarkt gestärkt werden.
Die MiCA-Verordnung ist am 29. Juni 2023 offiziell in Kraft getreten. Die Vorschriften greifen jedoch gestaffelt: Seit Juni 2024 gilt MiCA für Stablecoins und seit Dezember 2024 auch für Kryptowerte-Dienstleister.
Die MiCA legt europaweit einen einheitlichen Rechtsrahmen für den Handel, die Ausgabe und das Angebot von Kryptowerte-Dienstleistungen fest. Dazu zählen Vorgaben für die Zulassung, Aufsicht und Transparenz von Unternehmen, die Dienstleistungen auf dem Markt anbieten. </pDie Verordnung betrifft vor allem:
In erster Linie bringt die MiCA-Verordnung weitreichende Informations- und Genehmigungspflichten für diese beiden Marktakteure mit sich. Zudem definiert sie den Begriff „Kryptowert“ dreiteilig:
Aufsichtsbehörden wie die BaFin in Deutschland oder die ESMA auf europäischer Ebene kontrollieren die Einhaltung der Verordnung.
Für Plattformen wie BISON schafft MiCA klare, einheitliche Leitplanken – und damit mehr regulatorische Sicherheit für alle Beteiligten. Anbieter müssen eine Zulassung als Kryptowerte-Dienstleister beantragen und verschiedene Anforderungen erfüllen, etwa zur Trennung von Kunden-Kryptowerten vom eigenen Bestand, zum Anlegerschutz sowie zum Schutz vor Marktmanipulation.
Dank dieser Lizenzierungspflicht erhalten Nutzer eine bessere Übersicht, welche Anbieter im Kryptomarkt reguliert und vertrauenswürdig sind.
Die 1.000-Euro-Grenze ist ein viel diskutierter Punkt rund um MiCA und die Transfer-of-Funds-Verordnung (TFR), die parallel eingeführt wurde. Sie bezieht sich auf eine Ausnahme von bestimmten Sorgfaltspflichten bei Transfers von Kryptowerten und greift, wenn Kryptowerte – etwa Bitcoin oder Ethereum – von oder zu einer selbst-gehosteten Wallet übertragen werden. Ab einem Betrag von 1.000 Euro müssen Anbieter sicherstellen, dass die Wallet unter Kontrolle des Nutzers steht und ihm auch wirklich gehört.
Wichtig zu wissen: Diese Grenze ist keine Auszahlungs- oder Nutzungssperre – sie löst lediglich erweiterte Prüfpflichten aus.
* Der regulatorische Betreiber von BISON ist die EUWAX AG.
BaFin. „Europäische MiCA-Verordnung: Regel-Fundament für Kryptowerte“. Online verfügbar unter: https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Fachartikel/2023/fa_bj_2305_Mica.html, zuletzt aufgerufen am 15.04.2025.
Europäische Union. „Europäische Verordnung über Kryptowerte“. Online verfügbar unter: https://eur-lex.europa.eu/DE/legal-content/summary/european-crypto-assets-regulation-mica.html, zuletzt aufgerufen am 15.04.2025.
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